Kreditlexikon

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Beleihungsauslauf


Der Begriff Beleihungsauslauf ist ein Begriff aus dem Kreditgeschäft. Der Beleihungsauslauf errechnet sich aus dem Quotienten des Darlehensbetrages und dem Beleihungswert der Kreditsicherheit. Doch was bedeutet dies in der Praxis genau? Der Beleihungsauslauf beziffert den Anteil des Kapitals, der beim Kauf einer Immobilie fremdfinanziert wird. Beispiel: Die Immobilie soll 100.000 Euro kosten. Die Bank schätzt den Verkehrswert der Immobilie auf 90.000 Euro. Der Kreditnehmer bringt nun ein Eigenkapital in Höhe von 20.000 Euro mit. Das benötigte Kreditvolumen beläuft sich nun auf 80.000 Euro. Der Beleihungsauslauf beträgt damit nun 88,8%. Möchte der Immobilienkäufer den Beleihungsauslauf nun senken, müsste er das Eigenkapital erhöhen. Um den Beleihungswert zu errechnen, ziehen Banken in der Regel einen Sicherungsabschlag in Höhe von 10% des ermittelten Immobilienwertes ab, daraus ergibt sich dann der Verkehrswert des Objektes. Je niedriger der Beleihungsauslauf ausfällt, umso niedriger fällt auch das Kreditrisiko aus.

Für den Kreditgeber wird mit einem niedrigen Beleihungsauslauf das Risiko eines Kreditausfalles minimiert. Da der tatsächliche Wert der Immobilie höher ausfällt als die Kreditsumme, ist die Chance im Falle eines Zahlungsausfalles gering, denn wird die Immobilie versteigert, erzielt der Kreditgeber einen höheren Erlös. Ist der Beleihungsauslauf allerdings sehr hoch, steigt damit auch das Kreditrisiko, da der Beleihungswert annähernd so hoch ist wie die Kreditsumme. Käme es in diesem Fall zu einem Zahlungsausfall, würde der hohe Beleihungsausfall die Kreditsumme unter Umständen nur zu einem Teil decken. In diesen Fällen fordern die Kreditgeber meist weitere Sicherheiten, um das Kreditrisiko zu minimieren. Ist nach einer gewissen Laufzeit die Kreditsumme zu einem Teil getilgt, sinken auch der Beleihungsauslauf und damit auch das Kreditrisiko. Der Kreditnehmer kann sich zu jedem Zeitpunkt der Kreditlaufzeit seinen Beleihungsauslauf errechnen lassen.



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