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Andienungsrecht


Das Andienungsrecht ergibt sich aus einem Leasingvertrag. In einem Leasing-geschäft stellt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein bestimmtes Objekt zu einem festgelegten Zeitraum zur Verfügung. Für die Dauer der Leasingzeit hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber Leasingraten zu zahlen.

Mit der Zahlung der Leasingraten soll sich das Leasingobjekt im der Laufe der Zahlungsdauer amortisieren. In der Regel wird zu Beginn zu eine größere Summe bezahlt, die höher ausfällt als die vereinbarten Leasingraten. Am Ende der Leasinglaufzeit ist das Leasingobjekt meist noch nicht vollständig bezahlt, das bedeutet es bleibt eine Restsumme offen. Diese Restsumme ergibt sich aus der Differenz des tatsächlichen Neuwertes des Leasingobjektes und den bereits gezahlten Leasingraten. Daraus ergibt sich für den Leasingnehmer das Andienungsrecht, welches tatsächlich nur ein Recht ist und keine Pflicht darstellt.


Andienungsrecht beim Leasing

Der Leasinggeber kann dem Leasingnehmer das Objekt zur bestehenden Differenzsumme andienen, muss dieses aber nicht tun. Er kann das Leasingobjekt auch auf eine andere Weise gewinnbringend verwerten. Erhält der Leasingnehmer das Andienungsrecht, ergibt sich daraus für ihn die Pflicht zur Inanspruchnahme. Normalerweise finden Leasinggeschäfte im Bereich Automobile statt. Üblich ist es in der Regel, dass das Andienungsrecht schon bei Abschluss des Leasingvertrages vereinbart wird. Meist verpflichtet der Leasinggeber den Leasingnehmer nicht zur Inanspruchnahme des Andienungsrechtes, sondern lässt dieses offen. Häufig wird auch stattdessen ein neuer Leasingvertrag über ein neues Fahrzeug abgeschlossen. Wird das Andienungsrecht bei Abschluss des Leasingvertrages vereinbart, verfolgt der Leasinggeber in der Regel eine Vollamortisation des Leasingobjektes.



Für den Leasingnehmer kann sich aus dem Andienungsrecht ein Nachteil ergeben. Übersteigt der Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Andienungsrechtes den tatsächlichen Marktwert, ergibt sich daraus ein finanzieller Nachteil für den Leasingnehmer, denn er ist verpflichtet das Fahrzeug zu diesem Preis abzunehmen. Experten raten häufig davon ab einen Leasingvertrag mit Andienungsrecht abzuschließen.



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