Kreditlexikon

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Abschlussfinanzierung


Von einer Anschlussfinanzierung spricht man, wenn die Zinsbindung für das abgeschlossene Darlehen ausläuft. Üblicherweise wird der Begriff in Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung verwendet. Hier vereinbart der Darlehensnehmer mit Abschluss seines Darlehens die Dauer der Zinsbindung. In der Regel liegt diese zwischen 5 und 30 Jahren. Dabei gilt, je länger die Dauer der Zinsbindungsfrist, umso höher liegt der Zinssatz. Mit der langen Zinsbindungsfrist hat der Darlehensnehmer die Sicherheit, dass sich sein Darlehen während der gesamten Laufzeit nicht verteuert. Es kann damit aber auch nicht günstiger werden. Die Anschlussfinanzierung birgt aber auch die Möglichkeit der Kostenersparnis.

Vereinbart der Darlehensnehmer zum Beispiel eine Zinsbindung von 5 Jahren, hat er nach Ablauf der 5 Jahre die Möglichkeit eine neue Zinsbindung zu vereinbaren. Diese muss er aber nicht zwingend mit seiner vorherigen Bank aushandeln. Er hat auch die Möglichkeit eine, unter Anschlussfinanzierung Umständen auch Umschuldung genannt, mit einer anderen Bank abzuschließen, wenn diese Bank günstigere Konditionen bietet. Häufig setzen viele Banken auf die Bequemlichkeit ihrer Kunden und vereinbaren lange Sollzinsbindungen. Oder aber sie bieten ihren Kunden überteuerte Anschlussfinanzierungen an, weil viele Verbraucher nicht wissen, dass sie die Möglichkeit haben ihre Anschlussfinanzierung auch über eine andere Bank abwickeln zu können.




Rechtzeitig Angebote einholen

Wer sich frühzeitig Anschlussfinanzierungsangebote holt, kann diese in Ruhe vergleichen und sicherlich gutes Geld sparen. Am besten beginnt man mit der Angebotssuche drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung. So hat man ausreichend Zeit verschiedene Angebote zu prüfen und miteinander zu vergleichen. 0,5% sehen zwar auf den ersten Blick wenig aus, können aber eine Ersparnis zwischen 5.000 und bis 10.000 Euro in der Anschlussfinanzierung erbringen.

Ist eine Grundbuchschuld vereinbart, wie es für die meisten Immobilienfinanzierungen vereinbart wird, muss bei einem Wechsel des Darlehensgebers die Abtretung der Grundbuchschuld veranlasst werden und auf den neuen Darlehensgeber übertragen werden. Häufig übernimmt die neue Bank diese Formalitäten, so dass man die gesamte Abwicklung der Anschlussfinanzierung dem neuen Darlehensgeber überlassen kann.



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