Kreditlexikon

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Ablösewert


Der Begriff Ablösewert wird in Leasinggeschäften verwendet. In einem Leasingvertrag wird ein festgesetzter Betrag vereinbart, der inklusive Zinsen in einem festgesetzten Zeitraum getilgt wird. Dieser Betrag stellt den Wert des Leasingobjektes inklusive der Zinsen dar. Während der Tilgung verringert sich der Betrag, da Zahlungen geleistet werden.

Am Ende der Laufzeit bleibt üblicherweise ein Restwert offen. Zu diesem Restwert kann der Leasingnehmer das Objekt auf Wunsch übernehmen. Die Möglichkeit der vollständigen Übernahme besteht nicht nur am Ende der Laufzeit, sondern auch innerhalb des Tilgungszeitraumes. Dieser Wert wird als Ablösewert bezeichnet. Ablösewert, da der Leasingnehmer die Möglichkeit hat das Objekt vom Leasinggeber abzulösen und in seinen vollständigen Besitz zu übernehmen.


Ablösewert = Marktwert ?

Dabei muss der Ablösewert nicht zwingend mit dem aktuellen Marktwert übereinstimmen. Zwar wird der Ablösewert von der Höhe der Tilgungsrate bestimmt, der tatsächliche Marktwert unterliegt jedoch anderen Faktoren. Nimmt man zum Beispiel ein Leasingfinanziertes Auto, dann wird der Marktwert durch die gefahrenen Kilometer bestimmt, durch das Alter des Autos oder durch eventuelle Fahrzeugschäden, zum Beispiel hervorgerufen durch Unfallschäden. Bei Abschluss eines Leasingvertrages muss darauf geachtet werden wie ein Mehr- oder Mindererlös geregelt wird, da in diesen Fällen eventuell versteckte Kosten für den Leasingnehmer enthalten sein könnten.



Dies kommt vor allem dann zum Tragen, wenn das Fahrzeug eine höhere Kilometerleistung gefahren hat als ursprünglich vereinbart wurde und der Leasingnehmer den Ablösewert nicht bezahlen möchte und so auf eine Eigentumsübernahme verzichtet. Um den Ablösewert bezahlen zu können, kann unter Umständen ein Kredit aufgenommen werden. Dieser kann mit niedrigen Monatsraten und einer längeren Laufzeit die günstigere Finanzierung darstellen.



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